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Verwaltungsgericht

After-Work-Party findet statt – Gericht lehnt Anträge ab

Klaus Fischer
  • Di, 13. Mai 2014, 00:30 Uhr
    Ettenheim

Es ist ein Streit, der weit über Ettenheim hinaus Beachtung findet: Anwohner wollen die After-Work-Party in der Altstadt verhindern – ein Gericht muss entscheiden. Das Urteil: Am Mittwoch darf gefeiert werden.

Am Mittwoch darf gefeiert werden.  | Foto: Erika Sieberts
Am Mittwoch darf gefeiert werden. Foto: Erika Sieberts
In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Freiburg die Einsprüche von drei Privatpersonen – Mitglieder der Bürgerinitiative Altstadt – gegen die Genehmigung der Veranstaltung durch die Stadt wurden abgewiesen. Die Entscheidung des Gerichts bezeichnete Bürgermeister Bruno Metz als "großen Sieg für das ...

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