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Akten zu Anschlag in Hanau dürfen gesichtet werden

Christian Rath
  • Di, 07. Februar 2023
    Deutschland

     

2020 erschoss ein Rechtsextremist neun Menschen mit Migrationshintergrund in Hanau. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Akten zum Anschlag vom Untersuchungsausschuss eingesehen werden dürfen.

Das Bundesverwaltungsgericht  | Foto: Jan Woitas (dpa)
Das Bundesverwaltungsgericht Foto: Jan Woitas (dpa)
Generalbundesanwalt Peter Frank muss die Akten zum Anschlag von Hanau weitgehend ungeschwärzt an den hessischen Untersuchungsausschuss herausgeben. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem nun veröffentlichten Eilbeschluss, ...

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