2020 erschoss ein Rechtsextremist neun Menschen mit Migrationshintergrund in Hanau. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Akten zum Anschlag vom Untersuchungsausschuss eingesehen werden dürfen.
Generalbundesanwalt Peter Frank muss die Akten zum Anschlag von Hanau weitgehend ungeschwärzt an den hessischen Untersuchungsausschuss herausgeben. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem nun veröffentlichten Eilbeschluss, ...