Alkoholverbot Bermudadreieck: "Nicht jeder, der trinkt, wird gewalttätig"
Das seit Ende 2007 geltende Alkoholverbot kommt juristisch auf den Prüfstand: Am Donnerstag entscheidet der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim über eine Klage des Freiburger Juradoktoranden John Philipp Thurn.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Der 27-jährige Freiburger Juradoktorand John Philipp Thurn klagt gegen das Alkoholverbot im Bermudadreieck. Verhandelt wird am Donnerstag vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) auch wegen jenes Passus’ der Polizeiverordnung, der es der Polizei ermöglicht, im Vorfeld gegen Alkohol trinkende Gruppen vorzugehen – wenn der Konsum "geeignet ist, Dritte erheblich zu belästigen". Ein Gespräch mit Thurns Freiburger Rechtsanwalt Claus Binder, 39, aus der Kanzlei Siegmann & Kollegen in Karlsruhe.
BZ: Herr Binder, ist Ihnen ein vergleichbarer Fall bekannt, bei denen gegen ein die Freiheitsrechte einschränkendes, städtisches ...