Das seit Ende 2007 geltende Alkoholverbot kommt juristisch auf den Prüfstand: Am Donnerstag entscheidet der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim über eine Klage des Freiburger Juradoktoranden John Philipp Thurn.
Der 27-jährige Freiburger Juradoktorand John Philipp Thurn klagt gegen das Alkoholverbot im Bermudadreieck. Verhandelt wird am Donnerstag vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) auch wegen jenes Passus’ der Polizeiverordnung, der es der Polizei ermöglicht, im Vorfeld gegen Alkohol trinkende Gruppen vorzugehen – wenn der Konsum "geeignet ist, Dritte erheblich zu belästigen". Ein Gespräch mit Thurns Freiburger Rechtsanwalt Claus Binder, 39, aus der Kanzlei Siegmann & Kollegen in Karlsruhe.
BZ: Herr Binder, ist Ihnen ein vergleichbarer Fall bekannt, bei denen gegen ein die Freiheitsrechte einschränkendes, städtisches ...