Im Gebäude des Amtsgerichts residierten während der Zeit des Nationalsozialismus zwei Sondergerichte. Sie verhängten Todesurteile – gegen so genannte Plünderer und Mitglieder des Widerstands.
Über die Existenz und die Tätigkeit der zwei Gerichte ist wenig bekannt: Es sind das Sondergericht Freiburg und das Reichskriegsgericht. Beide Strafgerichte waren Instrumente der NS-Unrechtsregimes.
Am 21. März 1933, drei Tage vor dem "Ermächtigungsgesetz", wurde in Hitlers Kabinett aus Nationalsozialisten und Deutschnationalen die Verordnung über die Bildung von Sondergerichten verabschiedet. Die Sondergerichte waren zuständig für die Verfolgung ...