NS-Justiz

Als am Holzmarkt in Freiburg Todesurteile verhängt wurden

BZ-Plus Im Gebäude des Amtsgerichts residierten während der Zeit des Nationalsozialismus zwei Sondergerichte. Sie verhängten Todesurteile – gegen so genannte Plünderer und Mitglieder des Widerstands.  

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Das Amtsgericht am Holzmarkt.  | Foto: Ingo Schneider
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Das Amtsgericht am Holzmarkt. Foto: Ingo Schneider
Über die Existenz und die Tätigkeit der zwei Gerichte ist wenig bekannt: Es sind das Sondergericht Freiburg und das Reichskriegsgericht. Beide Strafgerichte waren Instrumente der NS-Unrechtsregimes.
Am 21. März 1933, drei Tage vor dem "Ermächtigungsgesetz", wurde in Hitlers Kabinett aus Nationalsozialisten und Deutschnationalen die Verordnung über die Bildung von Sondergerichten verabschiedet. Die Sondergerichte waren zuständig für die Verfolgung ...

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