Urteil

Amoklauf von Winnenden: Strafe gegen Vater abgemildert

Neues Urteil gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden: Die Bewährungsstrafe wurde im zweiten Anlauf reduziert – doch es bleibt dabei: Er muss dafür büßen, dass sein Sohn seine Waffen benutzte.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der Vorsitzende Richter am Landgericht....), und Richterin Sibylle Wuttke (r.).  | Foto: dapd
Der Vorsitzende Richter am Landgericht Stuttgart, Ulrich Polachowski (l.), und Richterin Sibylle Wuttke (r.). Foto: dapd
Der Vater des Amokläufers von Winnenden trägt eine Mitschuld an dem Blutbad vor vier Jahren. Das bekräftigte ein Gericht nach erneuter Überprüfung des Falls. Die Stuttgarter Richter verurteilten ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel