Wolfach

Amtsgericht verurteilt zwei Jäger wegen Misshandlung von Hirschen

Wild aus Gehege angeschossen und nicht erlöst / Geldstrafe und Entzug des Jagdscheins.  

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OFFENBURG. Angeschossene Hirschkühe, ein verweigerter Fangschuss, zwei zerstrittene Familien, deren Tiergehege und Jagdrevier aneinander grenzen: In zweiter Instanz sind zwei Jäger wegen Tiertötung, Tiermisshandlung und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Die 27- und 23-jährigen Jäger wurden im Januar vom Amtsgericht Wolfach wegen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz zu 50 Tagessätzen verurteilt. Sie gingen in Berufung. Das Landgericht verurteilte sie zu jeweils 75 Tagessätzen zu 50 und 20 Euro . Bei ...

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