Telekommunikationsgesetz
Anbieter müssen der Polizei Nutzerdaten verraten
Polizei und Nachrichtendienste können künftig Daten von Handy- und Internetnutzern abfragen. Das gilt bereits bei einfachen Ordnungswidrigkeiten. Der Neufassung des Gesetzes stimmt jetzt auch der Bundesrat zu.
dpa
Fr, 3. Mai 2013, 16:49 Uhr
Computer & Medien
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