Asylbewerber muss wegen Raubüberfalls und Körperverletzung für zweieinhalb Jahre hinter Gitter.
WALDSHUT-TIENGEN (hjh). Über einen Raubüberfall ohne Zeugen, den auch das Opfer nur durch einen Alkoholschleier beobachtete, hatte jetzt die Erste Kleine Strafkammer des Landgerichts in zweiter Instanz zu entscheiden. Ein Asylbewerber aus dem Nahen Osten, dessen Identität und Alter ...