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Gerichtsverfahren

Antigewalttraining und 30 Arbeitsstunden als Strafe für Tritte

  • Fr, 02. Dezember 2022, 20:00 Uhr
    St. Blasien

BZ-Plus Ein 21-Jähriger muss sich wegen Tritten gegen den Kopf eines Mannes vor Gericht verantworten. Er muss ein Antigewalttraining belegen und 30 Arbeitsstunden leisten.

Wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minder schweren Fall musste sich ein 21-Jähriger vor dem Amtsgericht St. Blasien verantworten, seinem älteren Bruder wurde Beihilfe zu dieser Tat vorgeworfen. Richterin Susanne Lämmlin-Daun erlegte dem jüngeren der beiden die Teilnahme an einem Antigewalttraining sowie die Ableistung ...

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