Prozesskosten
Anwälte, Notare, Gerichte - die Justizkosten steigen deutlich
Vor der Wahl werden nicht nur Geschenke, sondern durchaus auch bittere Pillen verteilt. Seit Anfang August gelten neue Justizkosten.
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BERLIN. Die Anwaltsgebühren steigen um zwölf Prozent, die Notargebühren um 15 Prozent und die Gerichtskosten um 18 Prozent. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach von einer Erhöhung mit Augenmaß.
Grundsätzlich gilt auch weiterhin: Wer einen Prozess gewinnt, muss die Anwaltskosten nicht zahlen, sondern kann sie vom Prozessgegner verlangen. Wer einen Prozess verliert, muss auch die Anwaltskosten der gegnerischen Seite bezahlen (ausführliche Darstellung in ...