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Arbeit auf Abruf – wie Unternehmer ihr Risiko abwälzen

Kann der Arbeitgeber etwa bei Auftragsmangel oder behördlichen Betriebsschließungen nicht beschäftigen, muss er die ausgefallene Arbeitszeit trotzdem vergüten. Er trägt das Unternehmerrisiko, das er nicht auf seine Arbeitnehmer abwälzen kann.  

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Wie sieht es mit der täglichen Arbeitszeit aus?  | Foto: Ulrich Zillmann  (stock.adobe.com)
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Wie sieht es mit der täglichen Arbeitszeit aus? Foto: Ulrich Zillmann  (stock.adobe.com)
Tatsächlich wird gegen diese Regel häufig verstoßen und der Arbeitnehmer nach Hause geschickt, wenn ...

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Schlagworte: Thomas Gnann