Arbeitgeberrechte gestärkt
Ein Kopftuchverbot für Mitarbeiterinnen kann laut Europäischem Gerichtshof rechtens sein.
. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten. Anlass waren zwei Fälle aus Deutschland. Laut dem Urteil kann ein privater Arbeitgeber solche religiösen Zeichen verbieten, wenn er ein strenges Neutralitätskonzept verfolgt und dafür triftige Gründe hat. Ein weitergehender Schutz der Religionsfreiheit durch das deutsche Grundgesetz ist jedoch möglich.
Konkret ging es um zwei Fälle aus Deutschland. In Hamburg war eine Muslimin betroffen, die als Erzieherin für einen privaten Verein arbeitete, der überkonfessionelle Kindertagesstätten ...