Ein psychisch kranker Mann tötet 2018 in Offenburg einen Arzt. Nun ist er ohne Aufsicht stundenweise in Freiheit. Wie kann das sein? Ein Kriminologe schätzt die Lage ein und erklärt derartige Fälle.
BZ: Ein Mann tötete im August 2018 einen Arzt in seiner Offenburger Praxis mit 30 Messerstichen. Die Beweislage war klar, das Landgericht sprach ihn im März 2019 dennoch frei, weil er schwer psychisch krank und somit schuldunfähig war. Er wurde statt ins Gefängnis in die geschlossene Psychiatrie, den "Maßregelvollzug" im Emmendinger Zentrum für Psychiatrie, eingewiesen. Wie geht es mit solchen Tätern weiter?
Rettenberger: Für den Laien klingt es befremdlich, dass so jemand nicht bestraft wird. Das ist aber vom Gesetz genau so gedacht: Wenn die Schuldunfähigkeit belegt ist, dann hat derjenige ohne Schuld gehandelt. Wir ...