Mordversuch in Emmendingen
Auch aus Wut zugestoßen
Strafrechtlich sind die Stiche mit einem Küchenmesser, die eine 69-jährige Frau am Abend des 22. September 2013 ihrem 74-jährigen Lebensgefährten in Emmendingen zugefügt hatte, ein versuchter Mord und eine gefährlicher Körperverletzung. Zur Ahndung hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg unter der Leitung der Vorsitzenden Richterin Eva Kleine-Cosack am Freitagnachmittag eine Freiheitsstrafe von drei Jahren verhängt.
Fr, 6. Jun 2014, 16:32 Uhr
Emmendingen
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