Account/Login

Auch das Objektiv kann subjektiv sein

Reinhard Leßner
  • Di, 08. August 2006
    Freiburg

     

Freiburger Fotografen-Streit hat ein Ende vor dem Landgericht Mannheim gefunden / Karl-Heinz Raach hat sich vor Gericht durchgesetzt.

Das Gezänk um zwei schöne Freiburg-Fotos ist beendet: Vor knapp drei Jahren hatte das Amtsgericht entschieden, dass die Vermarktung einer frappierend ähnlichen Aufnahme aus anderer Hand keineswegs gegen das Urheberrecht verstoße. Nun jedoch hat die Berufungsinstanz, die siebte Zivilkammer des Landgerichts Mannheim, ganz anders entschieden: Das Foto vom Karlssteg aufs Münster sei ein "Lichtbildwerk", dessen Nachahmung zu kommerziellen Zwecken unzulässig sei. Gegen dieses Urteil ist keine Revision mehr zugelassen.

Der in Merzhausen lebende Kunstfotograf Karl-Heinz Raach empfindet Genugtuung. Er nämlich hatte – wie berichtet – im Januar 2003 den Auslöser zum Rechtsstreit gedrückt, der bundesweit Beachtung fand. Raach, der seit vielen Jahren Postkarten und Kalender ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel