Auch der Besitz einer unvollständigen Waffe ist strafbar
Ein 41-jähriger Freiburger wurde mit einer Kleinschrot-Pistole erwischt. Weil der Mann die Geldauflage nicht zahlen konnte, musste er sich nun wegen illegalen Waffenbesitzes vor Gericht verantworten.
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Wenn die Erlaubnis fehlt, ist auch der Besitz einer zerlegten und unvollständigen Pistole strafbar. Dies erfuhr ein 41-Jähriger aus Freiburg, nachdem in seinem Büro eine halbautomatische Pistole entdeckt worden war. Zwar ...