Auch durchgestrichene Nazi-Symbole sind verboten

Der Chef des "Nix-Gut"-Versands muss 3600 Euro zahlen / Heftige Proteste gegen das Urteil des Stuttgarter Landgerichts.  

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STUTTGART. Das Landgericht Stuttgart hat am Freitag einen 32-jährigen Händler von Artikeln mit Anti-Nazi-Symbolen zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt. Begründung: Der angeklagte Geschäftsführer habe Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen verwendet. ...

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