. Das Gesetz gilt für alle – und deshalb muss auch der Online-Händler Amazon seinen Kunden bei der Bestellung von frischem Obst und Gemüse das Herkunftsland angeben, genauso wie der Supermarkt um die Ecke und der Händler auf dem Wochenmarkt. Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag klargestellt und ein Urteil ...