Auch Opfer dürfen nicht betrügen
Aus Murg stammende Rentnerin zu Geldstrafe verurteilt.
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MURG/BAD SÄCKINGEN. Straftat ist Straftat. Dies musste vor dem Amtsgericht Bad Säckingen eine Rentnerin erfahren, die wegen Betruges in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 15 Euro verurteilt worden ist. Mit der Wahl des untersten Strafmaßes bewiesen Staatsanwaltschaft und Richter menschliches und juristisches Fingerspitzengefühl, war doch die damals in Murg und inzwischen mit ihrem Ehemann in Bad Krozingen lebende Frau selbst Opfer unseriöser Geschäftspraktiken geworden.
Im November 2006 hatte das Ehepaar sein Haus in Murg an eine zwielichtige Person verkauft, die bis heute die vereinbarte Summe von ...