Aus Frust über die Frau Feuer gelegt
Kaufsucht der Gattin trieb Ehemann zu Brandstiftung
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OFFENBURG. Wegen vorsätzlicher Brandstiftung in einem minder schweren Fall hat das Schöffengericht einen 44 Jahre alten Facharbeiter aus Offenburg zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Von weiteren Maßnahmen wurde abgesehen. Der Mann hatte aus Frust über die Kaufsucht seiner Frau die gemeinsame Gartenhütte angezündet.
Am 27. August gegen 23.30 Uhr stand eine Gartenhütte am Burgerwaldsee im Gewann Kreuzschlag in hellen Flammen. Die Hütte brannte fast vollständig nieder. Es entstand ein Sachschaden von rund zehntausend Euro. Die Polizei hatte von Anfang an den Verdacht auf ...