Ausgiebig gefeiert und danach nicht bezahlt

Ein 19-Jähriger erhält wegen nicht gezahlter Getränkerechnungen eine Verwarnung und die Auflage, gemeinnützige Arbeit zu leisten.  

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ST. BLASIEN. Zwei Deckel soll er in einer Gastwirtschaft gemacht und nicht gezahlt sowie einen Schaukasten beschädigt haben. Daher wurde ein 19- jähriger im Wege des Strafbefehls zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. In der auf seinen Einspruch hin ...

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