Außergewöhnliche Renitenz
Amtsgericht verurteilt 40-jährigen Handwerker zu 17 Monaten Gefängnis auf Bewährung.
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BAD SÄCKINGEN. Ein Fall von außergewöhnlicher Renitenz ist vor dem Amtsgericht Bad Säckingen verhandelt worden. Richterin Anne Mehling verurteilte einen 40-jährigen Handwerker wegen tätlicher Angriffe und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigungen, versuchter Körperverletzung und Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 17 Monaten auf Bewährung.
Miteinbezogen wurden zwei Urteile vom vergangenen Jahr wegen ähnlicher Vorfälle. Im Hinblick auf 17 Einträge in der Strafliste kam Richterin Mehling zu dem Schluss, dass der Angeklagte beim Anblick "der Herrschaften in Blau Rot sieht", vor allem, wenn Alkohol ...