Heimbauverordnung

Bad Säckinger Marienhaus bekommt eine Schonfrist bis 2021

BZ-Plus Das Pflegeheim Marienhaus darf trotz Verstößen gegen die neue Heimbauverordnung bis Ende 2021 am jetzigen Standort weiterbetrieben werden. Dann zieht es auf den Campus.  

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Das Pflegeheim im Marienhaus soll mitt...ig auf den Gesundheitscampus umziehen.  | Foto: Felix Held
Das Pflegeheim im Marienhaus soll mittelfristig auf den Gesundheitscampus umziehen. Foto: Felix Held
Das Pflegeheim Marienhaus in Bad Säckingen darf am jetzigen Standort an der Waldshuter Straße bis Ende 2021 weiter betrieben werden, obwohl die Vorgaben der neuen Heimbauverordnung, die nach einer Übergangsfrist bis September 2019 ...

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