Überfall

Bankraub: Selbst ernannter Robin Hood muss vier Jahre in Haft

Den Robin Hood hat ihm das Gericht nicht abgenommen: Ein Freiburger Bankräuber muss vier Jahre in Haft. Er hatte ausgesagt, einen Teil der Beute verschenkt zu haben. In Sicherungsverwahrung muss der depressive Mann nicht.  

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Urteil vor dem Landgericht Freiburg.  | Foto: Ingo Schneider
Urteil vor dem Landgericht Freiburg. Foto: Ingo Schneider
"Ich nehme das Urteil an", erklärte der 46 Jahre angeklagte nach dem Spruch des Landgerichts Freiburg. Das hatte ihn wegen des Überfalls auf eine Sparkassenfiliale in Freiburg am 16. Februar 2012 zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. ...

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