Pilotprojekt zu Partydrogen

Basel richtet nach Zürich und Bern eine Drogen-Check-Stelle ein

Das Angebot soll gesundheitlichen Risiken durch den Konsum psychoaktiver Substanzen vermindern, die – so vermutet die Stadt – vor allem bei Basels jungen Partygängern beliebt sind.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Im Kanton Basel-Stadt rücken Partydrog...ick der Gesundheits- und Suchtpolitik.  | Foto: Henning Kaiser (dpa)
Im Kanton Basel-Stadt rücken Partydrogen wie Ecstasy (Foto) in den Blick der Gesundheits- und Suchtpolitik. Foto: Henning Kaiser (dpa)

Partydrogen rücken zunehmend ins Blickfeld von Politik und Suchthilfe – zumal Konsumenten von Ecstasy & Co. nach Beobachtungen in Berlin teils sehr jung sind. Die Hauptstadt will denn auch als erste hierzulande eine Drogen-Check-Stelle einrichten. Vorbilder dafür gibt’s in der Schweiz – etwa in Basel. Das richtet als dritte Stadt nach Zürich und Bern einen stationären Drogencheck ein. Dort werden Proben im Verbund mit einer Beratung anonym analysiert. Das Pilotprojekt startet nächsten Montag, teilte das Basler Gesundheitsdepartement mit.

Nach Zürich und Bern will auch der Kanton Basel-Stadt eine stationäre Vorabanalyse der Drogen (Drug Checking) anbieten. Das zunächst auf drei Jahre befristete Pilotprojekt "DIBS Drogeninfo Basel-Stadt" wende sich vor allem an ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel