Arbeitsrecht

Basel-Stadt ersetzt Weiterbeschäftigungspflicht durch Entschädigung bei Kündigung

Basel-Stadt plant neue Regeln für Kündigungen im öffentlichen Dienst. Die Regierung will Entschädigungen statt Weiterbeschäftigung.  

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Das Basler Rathaus  | Foto: Kanton Basel-Stadt: http://www.bs.ch/bilddatenbank
Das Basler Rathaus Foto: Kanton Basel-Stadt: http://www.bs.ch/bilddatenbank

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt möchte das Personalgesetz anpassen, wie er am Mittwoch mitteilte. Neu wäre, dass bei einer Klage gegen eine Kündigung die Weiterbeschäftigungspflicht durch eine Entschädigungsregelung ersetzt würde. Eine Entschädigung soll maximal einen Jahreslohn umfassen, wie es heißt.

Die Regierung will das Gesetz damit an jene anderer Kantone angleichen und die bisherige "nicht mehr zeitgemäße und unpraktikable" Regelung aufheben. Sie erhofft sich davon auch mehr Flexibilität für den Kanton als Arbeitgeber. Die neue Regelung sieht ebenfalls vor, dass die aufschiebende Wirkung von Klagen und mit ihr die Lohnfortzahlungspflicht entfällt, wie die Regierung weiter schreibt. Derzeit könnten ausbezahlte Löhne nicht mehr zurückgefordert werden, selbst wenn die Klage abgewiesen werde.

Neuer Kündigungsgrund für Kader

Für Kaderpersonal ab der Lohnklasse 21 soll zudem ein neuer Kündigungsgrund angeführt werden können: "Wegfall der gedeihlichen Zusammenarbeit mit Vorgesetzten". Aus Sicht der Regierung muss sich der Kanton "zeitgerecht" von Personen in zentralen Funktionen trennen können, um negative Auswirkungen auf die Erfüllung wichtiger staatlicher Aufgaben zu minimieren. Im Gegenzug soll das Kaderpersonal Anspruch auf eine "angemessene Abfindung" haben, wie es weiter heißt. Die Abfindung soll zwischen einem halben und einem ganzen Jahreslohn betragen. Die Regierung begründet dies damit, dass durch den neuen Kündigungsgrund ein Nachteil für Kader gegenüber anderen Mitarbeitenden entstehe.

Der Ratschlag geht auf einen Vorstoß von Großrätin Annina von Falkenstein (LDP) zurück, der im Jahr 2022 eine Anpassung des Personalgesetzes gefordert hatte. Der Große Rat wird nun darüber befinden.

Schlagworte: Annina von Falkenstein

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