Neue Regelung

Kanton führt Zutrittskontrollen beim Basler Rathaus ein

Der Weg quer durchs Basler Rathaus – etwa um vom Marktplatz zum Münsterplatz zu gelangen – ist ab Januar nicht mehr möglich. Dann gibt es Zugangskontrollen.  

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Als Abkürzung zwischen Markt- und Müns...ler Rathaus künftig tabu (Archivfoto).  | Foto: Daniel Gramespacher
Als Abkürzung zwischen Markt- und Münsterplatz ist das Basler Rathaus künftig tabu (Archivfoto). Foto: Daniel Gramespacher

Dem Kanton Basel-Stadt ist es zu viel geworden: Ab dem 1. Januar 2026 ist das Basler Rathaus als Gebäude nicht mehr als Durchgang für das breite Publikum offen. Künftig ist der Zutritt nur noch im Rahmen von Führungen oder mit vereinbarten Terminen möglich. In den vergangenen Jahren hätten Touristinnen und Touristen sowie andere Personen das Gebäude verstärkt als Durchgangsort genutzt, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit. Dies, um beispielsweise vom Marktplatz auf den Münsterplatz zu gelangen. Mit den Zutrittskontrollen reagiert der Kanton nach eigenen Angaben nun auf das größere Publikumsaufkommen mit den damit verbundenen Sicherheitsaspekten. Weiterhin öffentlich zugänglich bleibe der Innenhof des Rathauses. Auch bei Großratssitzungen bleibe die Zuschauertribüne für Besucherinnen und Besucher geöffnet und das Lokal bei Wahlen und Abstimmungen für die persönliche Stimmabgabe zugänglich. Besichtigungen im Rathaus seien weiterhin möglich, allerdings ausschließlich nur noch im Rahmen von geführten Touren, heißt es weiter.

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