Verwaltungsgericht zum "Waldhaus"
Baugenehmigung war korrekt, aber die Waldhausstiftung hat dagegen verstoßen
Eigentlich hat der Kläger verloren: Die Baugenehmigung fürs "Waldhaus", die er anzweifelte, ist korrekt, meint das Verwaltungsgericht. Trotzdem darf sich der Nachbar bestätigt fühlen. Denn die Feste dort waren nicht erlaubt.
Jelka Luisa Beule
Fr, 14. Dez 2012, 15:44 Uhr
Freiburg
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