Verwaltungsgericht zum "Waldhaus"
Baugenehmigung war korrekt, aber die Waldhausstiftung hat dagegen verstoßen
Jelka Luisa Beule
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Fr, 14. Dezember 2012, 15:44 Uhr
Freiburg
Eigentlich hat der Kläger verloren: Die Baugenehmigung fürs "Waldhaus", die er anzweifelte, ist korrekt, meint das Verwaltungsgericht. Trotzdem darf sich der Nachbar bestätigt fühlen. Denn die Feste dort waren nicht erlaubt.