Eigentlich hat der Kläger verloren: Die Baugenehmigung fürs "Waldhaus", die er anzweifelte, ist korrekt, meint das Verwaltungsgericht. Trotzdem darf sich der Nachbar bestätigt fühlen. Denn die Feste dort waren nicht erlaubt.
Formal ist die Klage abgewiesen, inhaltlich dürfte der Kläger dennoch zufrieden sein: Beim Streit um das ...