Das Landgericht Freiburg hat den Ortenauer Neonazi erneut freigesprochen. Es billigte dem 31-Jährigen ein Notwehrrecht zu. Ob der Anwalt der Nebenklage in Revision geht, ist noch nicht bekannt.
Erneut ist ein Neonazi aus der Ortenau vom Landgericht Freiburg vom Vorwurf freigesprochen worden, er habe am 1. Oktober 2011 in Riegel einen politischen Gegner aus dem linken Lager in Tötungsabsicht angefahren und schwer verletzt. Das Gericht billigt dem 31-Jährigen ein Notwehrrecht zu.
Der Vorfall ereignete sich auf dem Park & Ride-Platz ...