Befahren der Zollfreien nur mit Kraftfahrzeugen erlaubt
Die Zollfreie Straße ist nur für den allgemeinen Kraftverkehr geöffnet. Fahrer von Kleinkrafträdern oder Fahrrädern dürfen sie nicht nutzen. Das sorgte unlängst für Unmut.
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"Betrogen" fühlte sich eine Leserin in einem Leserbrief von den Erbauern der Zollfreien Straße: Sie darf die neue Schnellverbindung zwischen Weil am Rhein und Lörrach nicht mit ...