Belastete Erde darf in der Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen gesichert werden
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Berufung des BUND zurückgewiesen. Damit muss BASF das belastete Erdreich nicht ausheben, sondern darf es in der Kesslergrube lassen und sichern.
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Die Kesslergrube am Rhein: Links unter der grauen Einhausung hebt die Roche das Erdreich aus, rechts will die BASF die Erde mit einer Dichtwand, einer Oberflächenabdichtung und Unterdruck sichern. Foto: Erich Meyer
Die Firma BASF darf das mit giftigen Stoffen belastete Erdreich in der ehemaligen Kiesgrube Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen belassen und mit einer unterirdischen Mauer ...