Urteil aus Mannheim
Belastete Erde darf in der Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen gesichert werden
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Berufung des BUND zurückgewiesen. Damit muss BASF das belastete Erdreich nicht ausheben, sondern darf es in der Kesslergrube lassen und sichern.
Di, 20. Jul 2021, 12:21 Uhr
Grenzach-Wyhlen
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