NS-Opfer können nicht mehr in Italien klagen / Internationaler Gerichtshof in Den Haag lehnt individuelle Ansprüche ab.
Die Opfer deutscher Kriegsverbrechen können nicht vor ausländischen Gerichten gegen Deutschland klagen. Dem steht das Prinzip der Staatenimmunität entgegen. Das entschied jetzt der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Eine Klage der Bundesregierung hatte dabei Erfolg.
Ausgelöst wurde das ...