Arbeitsrecht

Beschäftigte müssen sich gegen Corona testen lassen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen einen Corona-Test nicht verweigern, wenn der Arbeitgeber ihn verlangt. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Corona-Test muss sein, wenn der Arbeitgeber es verlangt.  | Foto: Britta Pedersen (dpa)
Corona-Test muss sein, wenn der Arbeitgeber es verlangt. Foto: Britta Pedersen (dpa)
Arbeitgeber können ihren Angestellten Corona-Tests vorschreiben, um das Infektionsrisiko zu verringern. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch. Eine solche Anordnung sei möglich, aber die Testpflicht müsse verhältnismäßig sein und die Interessen beider Seiten abwägen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel