Beschäftigte müssen sich gegen Corona testen lassen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen einen Corona-Test nicht verweigern, wenn der Arbeitgeber ihn verlangt. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
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Arbeitgeber können ihren Angestellten Corona-Tests vorschreiben, um das Infektionsrisiko zu verringern. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch. Eine solche Anordnung sei möglich, aber die Testpflicht müsse verhältnismäßig sein und die Interessen beider Seiten abwägen ...