Beschwerde gegen Urteil

Betretungsverbot am Kahlenberg: RP und ZAK wehren sich gegen Urteil des VGH Mannheim.  

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Einen mächtigen Krater hatte der Tagesbruch im Februar 2008 gerissen.  | Foto: Archivfoto: Hagen Schönherr
Einen mächtigen Krater hatte der Tagesbruch im Februar 2008 gerissen. Foto: Archivfoto: Hagen Schönherr

HERBOLZHEIM. Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg und der Zweckverband Abfallbeseitigung Kahlenberg (ZAK) wehren sich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH), das entschieden hat, dass eine gesperrte Fläche in der Nähe des Tagesbruchs auf dem Kaiserberg wieder betreten werden darf. Da der VGH keine Revision zugelassen hat, ist eine Beschwerde gegen das VGH-Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht nun der letzte Rechtsweg, den die Behörden beschreiten können.

Ursache der Sperrung ist ein Tagesbruch der auf dem Kaiserberg im Februar 2008. Die Decke eines Stollens des ehemaligen Bergwerks war eingestürzt und ...

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