Freiburgerin mit Downsyndrom erlebt sexuellen Übergriff – doch das Verfahren wird eingestellt, ohne sie anzuhören
Eine Frau mit Downsyndrom wird unsittlich berührt, es gibt Zeugen. Doch die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein – dem Beschuldigten sei nicht nachweisbar, dass er gegen ihren Willen gehandelt habe.
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Barbara Gertner* war fassungslos, als eine Mitarbeiterin der Caritas-Werkstätte sie vor einem Jahr anrief. Und sie ist es bis heute. Denn die Sozialdienstmitarbeiterin meldete sich, um ihr zu sagen, dass ein Fahrer ihre Tochter unsittlich berührt hat. Seit zehn Jahren arbeitet Violetta Gertner* in der Werkstätte an der Jechtinger Straße. Ein Fahrdienst holt die junge Frau mit Downsyndrom morgens in der elterlichen Wohnung in Zähringen ab und bringt sie abends dorthin zurück. Im Juli 2024 wurde offenbar ein Fahrer eines externen Fahrdienstes übergriffig, als die 29-Jährige an der Werkstätte einstieg – was ein anderer Fahrer beobachtet und dem Caritasverband sofort gemeldet hat. Auch eine Nachbarin ...