Bewährung dank Geständnis
Anklage stützte sich auf Aussagen des Angeklagten.
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LÖRRACH. Wegen zahlreicher Drogendelikte, insbesondere wegen des Kaufs und des Handels mit Kokain, wurde ein 33-jähriger Kaufmann am Amtsgericht zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das verhältnismäßig milde Urteil kam zustande, weil die meisten der Straftaten nur durch das Geständnis des Angeklagten bei der Polizei bekannt geworden waren und er umfassende Aufklärungshilfe bei weiteren Drogendelikten geleistet hatte.
Von Herbst 2010 bis Frühjahr 2011 hatten am Amtsgericht mehrere größere, daran anschließend zahlreiche kleinere Kokain-Prozesse stattgefunden. Dabei war der jetzige Angeklagte jeweils als Hauptbelastungszeuge aufgetreten. Der ...