Bewährung für brutalen Schläger

49-Jähriger musste nach Tritten und Schlägen im Klinikum reanimiert werden / Geständnis sorgt für Strafaussetzung.  

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LAHR/OFFENBURG. Nur glücklichen Umständen ist es zu verdanken, dass brutalste Schläge und Tritte eines 34-Jährigen in Lahr nicht zum Tod eines 49-Jährigen geführt haben. Erst eine Reanimation im Klinikum konnte das Leben des Opfers retten. Weil er geständig war, verurteilte das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Ute Körner den Angeklagten jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt und der Verurteilte unter Aufsicht eines Bewährungshelfers gestellt. Außerdem muss er 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und Beratungsgespräche zur Bewältigung seiner Alkoholprobleme nachweisen.
Der brutale Übergriff am 17. Oktober ...

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