Bewährung für den Angeklagten
Urteil wegen sexuellen Missbrauchs gegen einen 35-Jährigen.
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EMMMENDINGEN. Am Freitag wurde ein 35-jähriger Mann wegen sexuellen Missbrauchs vom Emmendinger Schöffengericht zu zwei Jahren Freiheitsentzug auf Bewährung (drei Jahre) verurteilt. Verteidiger und Staatsanwalt erklärten Rechtsmittelverzicht, die Nebenkläger gaben keine Erklärungen ab. Die Taten haben sich im Sommer 2011 im Raum Ettenheim abgespielt, betroffen waren zwei damals acht- und neunjährige Mädchen, in einem anderen Fall zwei weitere Mädchen.
Tatgeschehen und Vorgeschichte blieben im Dunkeln. Zur tatbezogenen Vernehmung des Beschuldigten wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, so dass sich Inhalte zu seinem, von Richter Günter Schmalen als sehr umfassend gewürdigten Geständnis, nur aus den Erklärungen der Anwälte ableiten ließen. Die ...