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Bewährungsstrafe für Bombendrohung

  • Fr, 05. Juli 2002
    Freiburg

     

Angeklagter wollte sich mit Drohanruf rächen, weil er sich im Einkaufsmarkt übervorteilt fühlte / Zeugin überzeugte Gericht.

Am Nachmittag des 25. September 2001 ging bei der Hotline eines Einkaufsmarkts im Gewerbegebiet Süd ein Beschwerdeanruf ein, der mit folgenden Worten endete: "Ich werde in zehn Minuten sowieso den Laden in die Luft sprengen." Gestern hat das Amtsgericht den Anrufer, einen 48-jährigen, arbeitslosen Elektroniker wegen Störung des öffentlichen Friedens zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten und einer Geldauflage von 800 Euro verurteilt.

Räumen oder nicht räumen, das war die Frage, die die Geschäftsleitung an jenem Tag um 14.55 Uhr innerhalb kürzester Zeit beantworten musste. Dabei half ihnen ...

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