Der Prozess wegen Millionen-Betrugs der Sozialkassen wurde ein kurzer. Geständnisse und eine Halbierung des angeklagten Schadens führten zum raschen Ende – und zu Bewährungsstrafen.
Weil sie Mitarbeiter nicht angemeldet hatten und damit für sie auch keine Sozialabgaben gezahlt haben, standen jetzt Verantwortliche aus Reinigungsunternehmen in Freiburg vor Gericht. Foto: Ralf Hirschberger
Erfolg hatte der ausführliche Gegenvortrag der Verteidigung von drei Angeklagten aus dem Reinigungsgewerbe wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in Höhe von 2,3 Millionen Euro. An den ersten Verhandlungstag schlossen sich Gespräche zwischen Verteidigern und ...