Wer einen Handwerker schwarz beauftragt, geht künftig ein großes Risiko ein. Denn bei Pfusch bestehen keine Ansprüche auf Nachbesserung, wie der BGH entschieden hat.
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Der Handwerker schien günstig zu sein. Außerdem kannte man sich. Also beauftragte die Hausbesitzerin den netten Nachbarn, die Hausauffahrt zu pflastern. Die 1800 Euro dafür bekam er bar auf die Hand – ohne Rechnung, ohne ...