Bikinifotos sind Privatsache

Eine 44-Jährige muss 600 Euro Strafe zahlen, weil sie Fotos ihrer erwachsenen Tochter ins Internet stellte.  

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Bilder von Freunden und Fremden  bei  ...efriedigt, ist nicht immer rechtens.    | Foto: DPA
Bilder von Freunden und Fremden bei Facebook veröffentlichen? Was die Neugierde befriedigt, ist nicht immer rechtens. Foto: DPA

WALDSHUT-TIENGEN (lik/BZ). Dank Facebook ist es kinderleicht geworden, Bilder und Videos an alle möglichen "Freunde" zu verschicken. Wer dabei nicht auf das Urheberrecht achtet, kann bestraft werden. Dies bekam jetzt auch eine 44-Jährige aus dem östlichen Kreis Waldshut zu spüren, die Bikinifotos ihrer 24 Jahre alten Tochter in das soziale Netzwerk Facebook gestellt hatte. Weil sie dazu keine Einwilligung hatte, wurde sie zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt.

Wegen des Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz musste sich die 44-Jährige vor dem Amtsgericht in Waldshut verantworten. In § 22 heißt es ganz klar: ...

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