Bleibt Tat nun ungesühnt?
36-Jähriger vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen / Erinnerungen waren verblasst.
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BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT. Gerechtigkeit für einen 36-Jährigen oder eine ungesühnt bleibende Tat - man mag es sehen, wie man will, die zweite Große Strafkammer des Landgerichts Waldshut unter Vorsitz von Richter Seyffert sprach den Angeklagten aus dem Klettgau frei, der sich wegen einer vor fast sieben Jahren in Bad Säckingen begangenen Vergewaltigung verantworten musste (wir berichteten).
"Wir haben nicht den geringsten Zweifel an einer Vergewaltigung" - die Kammer machte gleich zu Beginn der Urteilsbegründung deutlich, dass sie an der Schilderung des damals 25-jährigen Opfers, im August 1996 im ...