BRIEFE AN DIE BZ
Ein Rentner wurde gegenüber einer 15-Jährigen zudringlich. Die junge Frau wehrte sich zeigte den Mann auch auch. Das daraufhin eingeleitete Verfahren aber wurde wieder eingestellt: Solch' ein Verhalten sei zwar eine "Sauerei", aber nicht strafbar, urteilte der Staatsanwalt. Zum BZ-Artikel (23. Juni) sowie zu mehreren Leserbriefen:
"Opfer können sich wehren"
Die Leserbriefe stehen unter dem Eindruck, Opfer sexueller Zudringlichkeiten könnten sich juristisch gegen die Täter nicht zur Wehr setzen. Dieser Eindruck ist jedoch falsch. Zwar werden Taten, wie sie hier einem Rentner gegenüber einer 15-jährigen vorgeworfen werden, in der Regel strafrechtlich nicht verfolgt, weil sie eine gewisse Erheblichkeitsschwelle nicht überschreiten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Handlungen nicht ...