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Bundesgerichtshof

Bundesländer haften nicht, wenn Regierungsfehler die Mietpreisbremse torpediert haben

BZ-Plus Die Mieter gehen leer aus: Haben Bundesländer das Inkrafttreten der Mietpreisbremse vermasselt, gibt es keinen Schadenersatz – urteilt der Bundesgerichtshof.  

Mancherorts trat die  Mietpreisbremse erst mit Verspätung in Kraft.  | Foto: Jürgen Fälchle - stock.adobe.com
Mancherorts trat die Mietpreisbremse erst mit Verspätung in Kraft. Foto: Jürgen Fälchle - stock.adobe.com
Die Bundesländer haften nicht, wenn die Mietpreisbremse aufgrund von Regierungsfehlern regional unwirksam war. Betroffene Mieterinnen und Mieter können von den Ländern deshalb keine Erstattung der überhöhten Miete verlangen. ...

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