Bundesländer haften nicht, wenn Regierungsfehler die Mietpreisbremse torpediert haben
Die Mieter gehen leer aus: Haben Bundesländer das Inkrafttreten der Mietpreisbremse vermasselt, gibt es keinen Schadenersatz – urteilt der Bundesgerichtshof.
Die Bundesländer haften nicht, wenn die Mietpreisbremse aufgrund von Regierungsfehlern regional unwirksam war. Betroffene Mieterinnen und Mieter können von den Ländern deshalb keine Erstattung der überhöhten Miete verlangen. ...