Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht gibt Mollath Recht

Das Bundesverfassungsgericht rügt die bayerische Justiz im Fall Gustl Mollath. Die Weigerung, Mollath aus der Psychiatrie zu entlassen, sei schlecht begründet und damit verfassungswidrig gewesen. Eine Verfassungsbeschwerde Mollaths hatte jetzt Erfolg.  

Zu den Kommentaren
Mail
Mollath war von 2006 bis August 2013 zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht. Das Landgericht ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar