Sicherungsverwahrte

Bundesverfassungsgericht urteilt über "psychische Störung"

Was ist eine "psychische Störung"? Das musste das Bundesverfassungsgericht im Fall eines Sicherungsverwahrten aus Aachen entscheiden. Die Antwort geht sehr weit.  

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Ein Beamter schließt eine Tür in einem Therapiezentrum ab.   | Foto: DAPD
Ein Beamter schließt eine Tür in einem Therapiezentrum ab. Foto: DAPD

KARLSRUHE. Eine echte Krankheit ist nicht erforderlich, es genügt eine Persönlichkeitsstörung mit "abnorm aggressivem und ernsthaft unverantwortlichem Verhalten".

Damit bestätigten die Verfassungsrichter die Linie von Bundesregierung und Bundestag. Straftäter, die aus rechtsstaatlichen Gründen aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden oder entlassen ...

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