Revision bei Kesslergrube zugelassen
Bundesverwaltungsgericht hebt Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs auf / BUND sieht Chance auf Altlastensanierung.
(BZ/vep). Teilerfolg für die BUND-Klage im Fall Kesslergrube: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Dies melden der BUND (Bund für Naturschutz) und die Gemeinde in einer gemeinsamen Presseerklärung von Dienstag. Durch die Entscheidung des Gerichts ist das seit Jahren laufende Verfahren wieder offen. Der Umweltverband hatte für Teile der ehemaligen Kiesgrube einen Totalaushub der Schadstoffe gefordert.
Der Sanierungsplan der BASF, der eine Umspundung der Altlast kombiniert mit Grundwasserpumpen vorsieht, wurde vom Landratsamt Lörrach genehmigt und vom Regierungspräsidium Freiburg im Widerspruchsverfahren bestätigt. Dagegen erhoben die Gemeinden Grenzach-Wyhlen, Riehen und Muttenz, der BUND Baden-Württemberg und die Baugenossenschaft Grenzach im Oktober 2017 Klage, um eine echte Sanierung zu erreichen. Die Klagen ...